Grundlage dieses Qualifizierungsangebotes ist das Basiscurriculum Palliative Care für Fachkräfte in der Assistenz und Pflege von Menschen mit einer intellektuellen, komplexen und/oder psychischen Beeinträchtigung nach Hartmann, Kern und Reigber.
Es orientierte sich in der Entwicklung an dem Curriculum für Pflegende nach Kern, Müller und Aurnhammer in ihrer dritten Auflage. Somit entspricht diese Weiterbildung ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen nach § 39a SGB V, § 132 i.V.m. § 37b SGB V. Das bedeutet, dass die Teilnehmer*innen mit entsprechender Berufsausbildung zur Beschäftigung in den Bereichen der Hospiz- und Palliativversorgung anerkannt sind.
Allerdings erwerben Sie hier mit dieser Weiterbildung ein zusätzliches Plus:
+ Der Blick orientiert sich auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe und die speziellen Heraus- und Anforderungen in den Wohnformen.
+Die Inhalte werden zusätzlich in Bezug auf die besondere Lebenswelt, das unterschiedliche Verstehen, die individuelle Ausdrucksmöglichkeit und den zusätzlich herausfordernden Krankheitsbildern der zu begleitenden Menschen mit einer sog. geistigen Behinderung unterrichtet.
+ diese Weiterbildung ist modular aufgebaut. Grund: Nicht alle Mitarbeitende benötigen eine beratende Kompetenz, aber sie müssen sich in ihrem Tun - oder auch lassen - sicher fühlen.
Die Inhalte von Modul 1 entsprechen den Anforderungen der Europäischen Gesellschaft für Palliativmedizin (EAPC) in ihrer ersten Stufe. Diese Stufe wird in Deutschland im Bereich der Behindertenhilfe als "Palliative Care Ansatz" bezeichnet. Die EAPC fordert, dass Personen in Einrichtungen und Institutionen, die an einem Bett arbeiten (in dem auch jemand sterben darf) eine Basiskompetenz besitzen. Daher eignet sich dieses Modul insbesondere als Inhouse-Schulung.
"Nicht alle Mitarbeitende benötigen beratende
Kompetenz, aber jeder muss wissen, warum jemand nicht mehr isst und trinkt. Nicht jeder muss wissen, wie man Schmerzen behandelt, aber jeder muss sie erkennen können. Und jeder muss wissen, wie das
Sterben aussieht, wann was zu tun, aber besonders, wann was zu lassen ist." (Leitung einer Einrichtung)
Weitere Informationen zu Modul 1 hier
Das Modul 2 entspricht der zweiten geforderten Kompetenzstufe durch die EAPC: Diese sollten alle Personen besitzen, die zusätzlich zu dem geschulten Personal in Modul 1, als interne Palliativkraft beratend tätig sind.
Diese beratenden Kräfte werden von der EAPC gefordert, um u.a. neben der Beratung z.B. Netzwerke zu koordinieren, mit dem Hausarzt Symptome zu lindern und Notfallplände zu erstellen und durch Schulungen innerhalb der Teams eine Nachhaltigkeit der bisherigen Prozesse zu sichern.
Für 80-90 Prozent der Sterbenen ist das zweistufige Versorgungsangebot ausreichend.
Zehn bis zwanzig Prozent benötigen eine sog. Spezialisierte Palliativversorgung. Dieses Stufenkonzept ermöglicht, dass das Sterben nicht "spezialisiert", sondern wieder selbstverständlich zum Leben dazugehörig wird. (GKV Spitzenverband)
Weitere Informationen zu Modul 2 hier
Im folgenden Video erhalten Sie eine Einführung in die Grundlagen einer Palliativversorgung in Wohnformen. Ebenso ein Konzept zur nachhaltigen Organisationsentwicklung. Gesamtdauer 23 Minuten.