Die Lerninhalte dieser modularen Weiterbildung entsprechen den empfohlenen Kompetenzstufen und denbeschriebenen Kernkomptenzen der Europäischen Richtlinien für Palliative Care (EAPC)*:
Lernergebnis: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wissen um Veränderungen am Lebensende und begleiten bedarfsorientiert.
Sie fühlen sich in Ihrem Handeln sicher und können das Tun oder auch Lassen begründen.
Sie unterstützen Angehörige und Mitbewohner in ihren Fragen und helfen das Geschehen zu verstehen.
Sie erkennen dabei eigene Grenzen und vernetzen sich mit internen und externen Diensten.
Diese Schulung dauert 5 Tage. Diese können am Stück oder auch in zwei Teilen (3+2 Tage) gebucht werden.
Der "Palliative Care Ansatz" eignet sich insbesondere zur Inhouse-Schulung. Ein gemeinsames Wissen ermöglicht eine einheitliche Haltung, die wiederum Sicherheit für die betroffene Person mit geistiger Beeinträchtigung und seinen An- und Zugehörigen bedeutet.
Das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und dem Deutschen Hospizverband e.V. ermöglicht den Teilnehmern jederzeit einen Einstieg in das Modul 2 zur beratenden Palliativkraft nach dem Curriculum "Palliative Care für Fachkräfte in der Assistenz und Pflege von Menschen mit intellektueller, komplexer und/oder psychischer Beeinträchtigung" nach B. Hartmann, M. Kern und H. Reigber.
Lernergebnis: Mitarbeitende mit Grundkenntnissen aus dem Palliative Care Ansatz (Modul 1) erwerben nun die Allgemeine Palliativkompetenz (APV).
Sie stehen erkrankten Bewohnern sowie Mitbewohnern, Angehörigen, Kolleginnen und Kollegen beratend zur Seite. Sie organisieren und koordinieren Netzwerkpartner, runde Tische im Fall von ethischen Fragestellungen und beugen durch vorausschauende Planung - in Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten - Krisensituationen vor.
Durch kontinuierliche Weiterbildung sorgen sie für die Qualitätssicherung in den Wohnformen der Eingliederungshilfe.
Diese zertifizierte Weiterbildung durch die Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. entspricht den gesetzlichen Anforderungen der ambulanten und stationären Hospizarbeit und Palliativmedizin gemäß §§ 39a I 5.4, II 5.6, 132d i.V.m. §37b SGB V:
Sie ermöglicht Gesprächsbegleitern nach SGB V; Artikel 1, §132g eine zusätzliche beratende Qualifikation.
*Erstveröffentlichung: Gamondi C, Larkin P, Payne S. (2013): Core competencies in palliative care: An EAPC White Paper on palliative care education-part 1.Eur J Palliat Care; 20:86-91. Copyright© 2013
Hayward Medical Communications. Translated and reprinted by permission of Hayward Medical Communications.
Deutsche Veröffentlichung:
Krumm N, Schmidlin E., Schulz C, Elsner F. (2015): Kernkompetenzen in der Palliativversorgung –ein Weißbuch der European Association for Palliative Care zur Lehre in der
Palliativversorgung.
Zeitschrift für Palliativmedizin; 16:04:.152-167; Georg Thieme Verlag KG Stuttgart.